Gemäß der Satzung unserer Genossenschaft ist die Anmietung einer Wohnung nur durch Mitglieder möglich.
Dies bedeutet, dass Sie Geschäftsanteile (1 Geschäftsanteil = 200,00 EUR) erwerben müssen. Hinzu kommt ein einmaliges Eintrittsgeld von 100,00 EUR. Je nach Größe der Wohnung (Zimmerzahl) richtet sich i. d. R. die Anzahl der zu zeichnenden und zahlenden Geschäftsanteile.
Die Geschäftsanteile und das Eintrittsgeld sind vor Bezug der Wohnung an uns zu zahlen.
Je Mitglied beträgt die Haftsumme 200,00 EUR.
Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr.
Die vollständige Satzung kann in unserer Geschäftsstelle zu unseren Öffnungszeiten eingesehen werden.