Technikhinweise

FI-Schutzschalter

 

Der Stromkreis ist mit einer Überstromschutzeinrichtung, dem sogenannten FI-Schalter, abgesichert. Dieser FI-Schalter bietet einen besonders hohen Schutz gegen einen gefährlichen Stromschlag.

 

  • Der FI-Schalter befindet sich in der Wohnung im Sicherungskasten und jeder Mieter muss alle 6 Monate die Prüftaste betätigen.
  • Schaltet der FI-Schalter nicht ab, d. h. fällt der Schalter nach Betätigen der Prüftaste nicht „runter“, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend.
  • Sollte der FI-Schalter nach Betätigen der Prüftaste „runter“ fallen, ist alles in Ordnung und der Schalter muss wieder hochgedrückt werden.

 

FI-Schutzschalter

Rauchwarnmelder

 

Rauchwarnmelder sind in allen Bundesländern Pflicht und sie können Ihr Leben retten.

 

Funktionstest:

 

  • Die Funktionsüberprüfung ist mindestens 2 x jährlich durch den Mieter durchzuführen, sofern kein Funkrauchwarnmelder installiert ist. Bitte notieren Sie sich das jeweilige Datum der Überprüfung.
  • Sollten Sie, als unser Mieter, den Funktionstest nicht durchführen können, sagen Sie uns bitte telefonisch Bescheid.